Versicherungsrecht

Häufig treten Problem mit Versicherungen dann auf, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. Die Versicherungsgesellschaft beruft sich z. B. darauf, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder bei Sachversicherungen die Eintrittspflicht nach den Versicherungsbedingungen nicht gegeben ist. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung berufen sich die Versicherungen häufig darauf, dass die Gesundheitsfragen bei Antragstellung nichtzutreffend beantwortet wurden und lehnen mit diesem Argument ihre Eintrittspflicht ab.

Bei Unfallschäden wird häufig die Höhe des Schadens bezweifelt oder es werden die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe erstattet. Jeder Verbraucher ist schon einmal mit Problemen bei der Geltendmachung von Leistungen aus seiner Versicherung konfrontiert worden. Bei Problemen dieser Art beraten wir Sie umfassend, verhandeln mit der Versicherungsgesellschaft und vertreten Sie auch vor Gericht.