Straf- und Bußgeldrecht

Jeder kann unverhofft mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung anlässlich eines Verkehrsunfalls oder es wird einem Fahrzeugführer eine Unfallflucht vorgeworfen. Diese Strafrechtsfälle stehen im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht, mit der Folge, dass beide Rechtsgebiete ineinandergreifen.

Weiterhin kann auch der bisher unbescholtene Bürger sehr schnell und unverhofft mit dem Wirtschaftsstrafrecht in Konflikt geraten, sei es, dass der Vorwurf erhoben wird, man habe die Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer nicht fristgemäß abgeführt oder eine Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet. Auch der Vorwurf des Subventionsbetruges durch nicht korrekte Angaben bei Antragstellung kann einen Selbständigen oder Unternehmer treffen.

Einen weiteren Komplex stellt das Steuerstrafrecht dar. Die Kanzlei arbeitet hier mit einer kompetenten Steuerkanzlei zusammen.