Verkehrsrecht

Nicht jeder Unfall, von dem man glaubt, man trage daran keine Schuld, zieht eine unproblematische Schadensabwicklung nach sich. Wider Erwarten wird z. B. die Schuldfrage streitig, die Versicherung bestreitet die Höhe der gutachterlich festgestellten Reparaturkosten, erkennt die Höhe der Mietwagenkosten nicht an oder verzögert die Schadensabwicklung. In diesem Bereich kommt es häufig zu Überschneidungen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Letzteres gehört ebenfalls zu den Schwerpunktthemen der Kanzlei.

Insbesondere bei der Höhe eines eventuellen Schmerzensgeldes gehen die Auffassungen zwischen dem Verletzten und der Versicherungsgesellschaft häufig völlig konträr. Auch hier benötigen Sie anwaltliche Hilfe durch einen kompetenten Rechtsanwalt.

Vielfach wird auch übersehen, dass Sie Anspruch auf anwaltliche Beratung die Übernahme der Kosten durch die Versicherungsgesellschaft in jedem Fall haben, auch wenn die Schuldfrage unstreitig ist.

Meist ist auch mit der Unfallschadensabwicklung die Vertretung in einem Bußgeldverfahren erforderlich. Auch dort können wir auf entsprechende Erfahrungen und Kompetenz verweisen.